Der Verwalter / Verwaltung
Der Verwalter hat eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen. Gemäß Wohnungseigentumsgesetz bzw. Teilungserklärung ist er der Vertreter
der Eigentümergemeinschaft, er leitet die Eigentümerversammlung, setzt die Beschlüsse der Eigentümer um, sorgt für die Einhaltung der Hausordnung und was immer wichtiger wird, er bemüht sich um die ordnungsgemäße Instandhaltung der Immobilie. Das Aufgabengebiet erfordert ein großes Fachwissen, von der rechtlichen bis zur technischen Seite.
Mit gutem Verhandlungsgeschick lassen sich die Interessen der verschiedenen Eigentümer oftmals auf einen Nenner bringen.
Der Verwalter sollte sich auch als Vermittler zwischen Eigentümer und Mieter verstehen.